Drogen- und Suchtbericht 1999 Bundesministerium für Gesundheit
Stand: 9. März 1999
Presseerklärung
Drogen- und Suchtbericht 1999 durch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung vorgelegt
Zum heute von ihr vorgelegten Drogen- und Suchtbericht 1999 erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Christa Nickels: "Die Bundesregierung hat im ersten Jahr eine Reihe von Initiativen und Aktivitäten entwickelt, um neue Wege und Schwerpunkte festzulegen aber auch schon begonnene, sinnvolle Projekte in der Drogen- und Suchtprävention fortzusetzen. Durch die nüchterne und realitätsbezogene Sachpolitik konnten ideologisch motivierte Grabenkämpfe verhindert werden."
Der Drogen- und Suchtbericht enthält eine Gesamtschau der im vergangenen Jahr geleisteten Arbeit, er beschreibt die Situation in den Bereichen legale und illegale Suchtstoffe und deren Konsum und er zeigt Handlungsmöglichkeiten und -vorhaben der Drogenbeauftragten auf.
Strukturelle Suchtprävention ist unverzichtbar (nach oben)
Dem Leitsatz "Sucht ist Krankheit" muss endlich Geltung verschafft werden. Deshalb stehen im Umgang mit den Betroffenen Beratung und Hilfe an erster Stelle, um gesundheitliche, soziale und psychische Probleme zu vermeiden. "Die Sucht- und Drogenpolitik," so Frau Nickels, "wird die strukturelle Suchtprävention, die krankmachende gesellschaftliche Lebens- und Arbeitsbedingungen vermeiden soll, stärker berücksichtigen. Angesichts der großen Gefahren des Missbrauchs legaler Suchtstoffe erscheint die bisherige einseitige Fixierung auf die klassischen Betäubungsmittel als überholt. Besondere Schwerpunkte liegen hier im Bereich der Prävention, zu der wichtige Vorarbeiten geleistet wurden. Hierzu gehören zum einen Fragen des Einflusses von Werbung auf das Image einer psychotropen Substanz, zum anderen die allgegenwärtige Verfügbarkeit von Tabak und Alkohol sowie die Kraft der Vorbilder im Umfeld der jungen Menschen." Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, eine Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, hat hierzu in ihrer Kampagne "Rauchfrei" von 1999 Materialien sowie neue Fernseh- und Kinospots entwickelt, die diesem gefährlichen Trend entgegensteuern.
Verbesserungsmöglichkeiten und engere Kooperation im Bereich der Aufklärung (nach oben)
Die Ursachen für das Entstehen einer Suchtproblematik sind vielfältig: Frühe seelische Verletzungen in der Kindheit und Jugend, persönliche Krisen und soziale Verwerfungen, ein ungünstiges Umfeld und besondere negative Erlebnisse können zur Sucht führen. Ziel der Präventionsbemühungen im Drogen- und Suchtbereich ist es, Missbrauch und Abhängigkeit von vornherein zu verhüten. Dazu gehört intensive Aufklärung ohne erhobenen Zeigefinger, um ein Problembewusstsein für die Risiken zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund fand im vergangenen Jahr u.a. ein Treffen mit dem Bund Deutscher Hebammen statt. Da Hebammen während der Geburtsvorbereitung und nach der Geburt einen sehr engen Kontakt und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Frauen haben, wurde eine enge Kooperation in der Alkohol- und Nikotinprävention vereinbart. Ein ähnlicher Ansatz wird bei den Ärzten für Kinderheilkunde und Jugendmedizin verfolgt. Diese stehen durch ihre Tätigkeit in engem Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien, so dass auch hier eine Erweiterung der Zusammenarbeit im Präventionsbereich möglich ist. Bei einem Gespräch mit dem Deutschen Städtetag und Deutschen Städte- und Gemeindebund stand die Frage der Verbesserungsmöglichkeiten und engeren Kooperationsformen im Bereich der Aufklärung und Suchtprävention im Mittelpunkt. Das Bundesministerium bot an, die Städte und Gemeinden mit zahlreichen Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und auch mit gezielten Modellprojekten zu unterstützen.
Das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben gerufene Partnerschaftsprojekt Tabakabhängigkeit, an dem sich Deutschland, England, Frankreich und Polen beteiligen, wird in Deutschland von der "Koalition gegen das Rauchen" durchgeführt. Ein Schwerpunkt dieses Projekts ist die Tabakabhängigkeit und die Hilfen zu ihrer Überwindung. Raucherentwöhnung attraktiv zu machen - speziell für die Zielgruppe Jugendliche - hat dabei eine hohe Priorität. Es ist notwendig, nicht nur einseitig auf die Förderung des Nichtrauchens durch Vorbeugung und Aufklärung zu setzen, sondern es müssen auch allen Aufhörwilligen umfassende Hilfen zur Überwindung der Sucht geboten werden.
Das ressortübergreifende Mitdenken und Beachten der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gehört unabdingbar zu einer strukturellen Suchtprävention, die das Bundesgesundheitsministerium unterstützt.
Das Bundesgesundheitsministerium fördert aber auch Hilfen für chronisch kranke Abhängige, so beispielsweise das Kooperationsmodell "Nachgehende Sozialarbeit". In zwei Einrichtungen der Suchthilfe in jedem Bundesland sind sog. "Case manager" oder "Lotsen" eingesetzt, die im Einzelfall für chronisch-suchtkranke Abhängige besondere Hilfen planen, anbieten und die Abhängigen zur Annahme der Hilfe motivieren. Im Laufe des Modells wurden Aufgaben- und Tätigkeitsprofile für Drogen- und Suchtkoordinatoren im kommunalen und regionalen Raum erarbeitet, die nun von den Kommunen umsetzbar sind.
Das Bundesministerium für Gesundheit engagiert sich im Bereich Selbsthilfe: Die Selbsthilfe ist als Ergänzung zum professionellen Hilfesystem notwendig und effektiv. Im Gegensatz zum Bereich Alkohol und Medikamente sind Selbsthilfegruppen im Bereich illegaler Drogen zahlenmäßig noch nicht sehr stark vertreten. Insgesamt ist die Selbsthilfe als wichtige Säule in der Nachbetreuung von Drogenabhängigen noch zu wenig etabliert.
Hilfen für Kinder von Suchtkranken und Migranten sowie bessere Integration auf dem Arbeitsmarkt (nach oben)
Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Kinder von Suchtkranken extrem gefährdet sind, selbst auch suchtkrank zu werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Bereich Selbsthilfe bereits ein Projekt zu dieser Thematik gefördert, das deutlich gemacht hat, dass hier ein spezifischer Ansatz notwendig ist. Ein Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Lebensbedingungen, Ressourcen und den Substanzkonsum von Frauen untersuchen. Hierdurch wird die notwendige, in Deutschland bisher defizitäre Suchtforschung bei Frauen ergänzt und weitere wichtige Aufschlüsse über Suchtentstehung und -hilfen erarbeitet. Die Integration suchtkranker Menschen in den Arbeitsmarkt stellt bislang ein großes ungelöstes Problem dar. Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet ein Modellvorhaben zur Kooperation zwischen Arbeitsverwaltung, Fachdiensten der Suchtkrankenhilfe und Arbeitgebern vor.
Ein weiterer Bereich sind "Migranten und Sucht". Auf der Basis der Ergebnisse verschiedener Expertisen sollen im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit zu fördernden Projekts Aspekte des Suchtverhaltens und der Suchterkrankung von Migranten in der Bundesrepublik bearbeitet werden. Dies ist nur ein Ausschnitt aus den im Wege von Modellvorhaben oder Forschungsprojekten unterstützten Maßnahmen, die auch die strukturelle Suchtprävention stärken sollen.
Freiwillige Werbebeschränkungen als Bestandteil von Kinder- und Jugendschutz und Umsetzen des "Aktionsplans Alkohol" (nach oben)
Dem Kinder- und Jugendschutz kommt besondere Bedeutung zu. Deshalb muss über weitere freiwillige Werbebeschränkungen verhandeln werden. Das Bundesgesundheitsministerium führt Gespräche mit der Werbe- und Alkoholindustrie zu der Überlegung, Warnhinweise an den Produkten anzubringen.
Frau Nickels: "Die Gefahren des Rauchens sowie deren Vorbeugung und Verhütung und der Nichtraucherschutz, insbesondere der Schutz der Kinder und Jugendlichen, waren und sind fester Bestandteil der Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt den bei der Gesundheitsministerkonferenz 1997 verabschiedeten Aktionsplan Alkohol. Alkoholabhängigkeit oder die Gefährdung durch eine Alkoholabhängigkeit muss thematisiert und die Hilfe für Abhängige verbessert werden. Die politischen Maßnahmen sollen ein Problembewusstsein entwickeln bzw. verstärken, das einen bewussten, verantwortlichen und selbstkontrollierten Umgang mit Alkohol im Alltag fördert. Der Alkoholverbrauch insgesamt soll gesenkt werden, um damit auch die negativen Folgewirkungen zu reduzieren."
So sollen Konzepte umgesetzt werden, die die sogenannte "Punkt-Nüchternheit" zum Ziel haben, d.h. den Verzicht auf den Alkoholkonsum in bestimmten Lebenssituationen, zu bestimmten Zeiten, an bestimmten Orten (z. B. Straßenverkehr, Arbeitsplatz), für bestimmte Personengruppen (z. B. Kinder/Jugendliche bis zu einer bestimmten Altersgrenze, Schwangere), sowie in spezifischen Lebensräumen (z. B. Krankenhaus, Schule, Betrieb).
Gesetz zur Absicherung von Drogenkonsumräumen und zur Qualifizierung der Substitutionsbehandlung (nach oben)
Bereits 1968 hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass Sucht Krankheit ist. Folglich ist es Aufgabe einer verantwortungsbewussten Gesundheitspolitik, alle Möglichkeiten zu prüfen, die bei Suchtkranken Überlebenshilfe gewährleisten, eine Verschlimmerung der Suchtkrankheit verhüten und Wege aus der Abhängigkeit heraus erleichtern und ermöglichen können.
Mit dem 3. Betäubungsmitteländerungsgesetz (3. BtmÄndG), das am 24. Februar vom Deutschen Bundestag und am 25. Februar 2000 vom Bundesrat verabschiedet wurde, wird Rechtsklarheit über die Zulässigkeit von Drogenkonsumräumen hergestellt sowie ein bundesweites Register über die Substitution opiatabhängiger Patienten und die Anforderung einer besonderen Qualifikation für Ärzte, die diese Behandlung durchführen, ermöglicht. Mit letzterem setzt die Bundesregierung die einstimmige Entschließung des Bundesrats vom 19. Dezember 1997 um.
"Damit ist," so Frau Nickels, "ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Hilfen für langjährige, gesundheitlich verelendete Drogenabhängige getan worden. Betont werden muß an dieser Stelle, dass dieser Schritt gelungen ist, weil ideologische Scheuklappen abgelegt worden sind und stattdessen vernünftig und realitätsbezogen über notwendige Ergänzungen der Hilfen und der Verbesserung der Qualität der bewährten Substitutionsbehandlungen entschieden wurde."
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese langjährig Heroinabhängigen, die stark gesundheitlich verelendet sind, oft erreicht werden können und sogar zur Veränderung ihrer vielfach aussichtslos erscheinenden Lebenssituation motiviert werden können bis hin zum Ausstieg aus dem Teufelskreis von Sucht und Kriminalisierung.
Frau Nickels: "Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder schnellstmöglich eigene Rechtsverordnungen erlassen, damit die Drogenhilfeeinrichtungen, die diese niedrigschwelligen Hilfen anbieten, dies auch in rechtlich abgesicherter Form tun können."
Das Gesetz setzt einen bundeseinheitlichen und rechtlich soliden Rahmen zur Absicherung von Drogenkonsumräumen. In einem Katalog legt das Gesetz 10 Mindestanforderungen fest: Diese betreffen vor allen Dingen gesundheitliche Fragen und die Sicherheit und die Kontrolle bei dem in diesen Einrichtungen geduldeten Verbrauch von mitgeführten Betäubungsmitteln. Die Eröffnung und der Betrieb von Drogenkonsumräumen liegt in der Hand der Länder. Sie gewährleisten die bestmögliche Sicherheit und Kontrolle beim Verbrauch von Betäubungsmitteln in Drogenkonsumräumen dadurch, dass qualifizierte Beratung und Hilfe geleistet werden.
Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen des Gesetzes den Vorschriften des Internationalen Suchtstoffübereinkommens entsprechen. Die Bundesregierung nimmt die bekannten allgemeinen Bedenken der zuständigen Behörden der Vereinten Nationen gegen Drogenkonsumräume ernst. Sie hat sie sorgfältig geprüft und ihnen in dem vorliegenden Gesetz Rechnung getragen. Danach sind Straftaten, insbesondere der Drogenhandel sowie jede Art der Beihilfe, auch und gerade in Drogenkonsumräumen, nach den allgemeinen Strafvorschriften zu verfolgen. Außerdem müssen die Träger der Einrichtungen in Abstimmung mit den Behörden zusätzliche "Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten in Drogenkonsumräumen" sowie "im unmittelbaren Umfeld der Drogenkonsumräume" gewährleisten, wie es in dem Gesetz heißt.
Modellversuch "heroingestützte Behandlung" (nach oben)
Als eine in einem Modellversuch nach den strikten Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu erprobende Therapie ist- vor allem auch auf dem Hintergrund der schweizerischen und niederländischen Forschungsarbeiten - die heroingestützte Behandlung anzusehen. Trotz des bereits stark ausgebauten und spezialisierten Drogenhilfesystems gelingt es nicht, eine bestimmte Gruppe langjähriger und schwer Abhängiger zu erreichen oder erfolgreich zu behandeln. Das Angebot der heroingestützten Behandlung soll sich an diese begrenzte Gruppe stark gesundheitlich verelendeter Heroinabhängiger richten, die erfolglos schon alle möglichen Versuche gemacht haben, aus der Sucht auszusteigen und deshalb bereits ganz unten in der Verelendungsspirale gelandet sind. Diesen Menschen muss geholfen werden. Es soll untersucht werden, ob es gelingt, stark verelendete Opiatabhängige zu stabilisieren und einer weitergehenden Therapie zuzuführen.
Verbesserung der Substitutionsbehandlung (nach oben)
Die Qualität der substitutionsgestützten Behandlung muss in der Breite verbessert werden. Hier sieht das Bundesministerium für Gesundheit in Übereinstimmung mit der Bundesärztekammer folgende Maßnahmen vor:
- Einrichtung eines Zentralen Substitutionsregisters,
- Einführung einer besonderen Qualifikation für substituierende Ärzte und
- Unterstützung der substituierenden Ärzte durch Richtlinien der Bundesärztekammer zur substitutionsgestützten Behandlung.
In diesem Zusammenhang ist eine Verknüpfung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften mit den Richtlinien der Bundesärztekammer vorgesehen. Dazu sollen in den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über das Verschreiben von Substitutionsmitteln eine Reihe von Verweisungen auf die Richtlinien der Bundesärztekammer erfolgen.
Hinsichtlich der Finanzierung vertritt die Drogenbeauftragte die Auffassung, dass die substitutionsgestützte Behandlung opiatabhängiger Patienten Bestandteil der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist und die für diesen Bereich geltenden Regelungen eine breite vertragsärztliche Versorgung auf diesem Gebiet gewährleisten müssen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass geregelt wurde, dass im Rahmen der GKV-Reform 2000 die Vergütung substitutionsgestützter Behandlungen außerhalb des Budgets für ärztliche Leistungen erfolgt.
Anwendung von Cannabis als Medizin (nach oben)
Aufgrund der medizinischen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass Cannabis als Medizin in verschiedenen Anwendungsgebieten, etwa in der Aids- und Krebstherapie aber auch bei Multipler Sklerose hochwirksam und weitgehend nebenwirkungsfrei ist. Die Substanz verringert die Appetitlosigkeit und Abmagerung sowie Schmerzen und hat eine antispastische Wirkung. Zudem ist natürliches Cannabis deutlich kostengünstiger als die derzeit aus dem Ausland eingeführten synthetischen Ersatzstoffe.
Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über den Einsatz von Cannabis als Medizin verändert die Rechtslage nicht. Das Problem bei dem Verfügbarmachen von Cannabis als Medikament liegt in den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) begründet. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt alle Bemühungen, die darauf abzielen, die Möglichkeiten des AMG praxisgerecht auszuschöpfen.
Steigende Zahl von Drogentoten ist Herausforderung für die Verbesserung der Überlebenshilfen (nach oben)
Die Anzahl der am Konsum bzw. der Überdosierung sowie Folgeerkrankungen gestorbenen Konsumenten illegaler Drogen (drogenbedingte Todesfälle) (vor allem Heroin und Kokain und Kombinationen mit Alkohol oder auch bei Heroin mit Methadon) ist im Jahr 1999 erneut angestiegen, auf 1.812 Menschen; 8,2 % mehr als im Vorjahr (1.674). Überdurchschnittliche Steigerungsraten sind in Schleswig-Holstein (+48,1 %), Berlin (+28,1 %), Baden-Württemberg (+23 %), Rheinland-Pfalz (+18,3 %), Nordrhein-Westfalen (+17,2 %) und Bremen (+13,4 %) zu verzeichnen. In Bayern ist die Zahl der drogenbedingten Todesfälle um 14,4 % auf 268 Personen gesunken. In Hamburg wurde mit 115 drogenbedingten Todesfälle ein seit 1990 nicht mehr registrierter Tiefstand erreicht. Die neuen Länder sind weiterhin nur gering belastet.
Als ein nicht zu unterschätzendes Problem wird in diesem Zusammenhang von Fachleuten gelegentlich die freizügige ärztliche Vergabepraxis von Methadon genannt. 1999 starben insgesamt 323 Personen (17,8 %) an ihrer Drogensucht unter Beikonsum von Methadon. Bei 28 Fällen wurde Methadon als alleinige Todesursache registriert.
Für die Mehrzahl der drogenbedingten Todesfälle sind wie seit Jahren politoxikomanes Konsumverhalten (d.h. der Mehrfachkonsum verschiedener Substanzen gleichzeitig) und die Folgen von langjährigem BtM-Missbrauch ursächlich.
Die durch Polizei- und Zollbehörden registrierten Sicherstellungsfälle stehen 1999 auf dem gleichen hohen Niveau wie 1998. Die Statistik wird insbesondere durch Großsicherstellungen beeinflusst. Vor allem bei Heroin, Kokain und Ecstasy sind die sichergestellten Mengen stark angestiegen. Dagegen wurde 1999 im Vergleich zum Vorjahr erheblich weniger Haschisch und Opium sichergestellt.
Als Herkunfts-, Ausgangs- oder Transitstaaten für in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellte illegale Drogen dominieren seit Jahren die Türkei, Kolumbien, Afghanistan, Pakistan, Marokko sowie die Niederlande.
Frau Nickels: "Strafverfolgung ist unverzichtbar zur Bekämpfung des kriminellen Drogenhandels. Es muss aber Schluss gemacht werden mit einer dogmatischen und ideologisch aufgerüsteten Herangehensweise an die Drogen- und Suchtpolitik. Sie darf nicht zum politischen Kampfinstrument missbraucht und auf dem Rücken der Betroffenen, ihrer Familien und helfend Tätigen ausgetragen werden. Drogenpolitik muss nüchtern, realitätsbezogen und auf Konsens gerichtet sein."
Einseitige Fixierung auf illegale Drogen sollte aufgegeben werden
In unserer Gesellschaft gibt es erhebliche Probleme mit dem Missbrauch und der Abhängigkeit von legalen psychotropen Substanzen, hauptsächlich Tabak und Alkohol.
"Ein weiteres Ziel ist deshalb, die einseitige Fixierung auf die Problematik illegaler Drogen aufzubrechen und gleichermaßen das ganze Ausmaß der gesundheitlichen und psychosozialen Folgen der Abhängigkeit von legalen Stoffen in den Blick zu nehmen", sagte Frau Nickels.
Es muss Klarheit darüber geschaffen werden, dass wir im Bereich der legalen Suchtstoffe, wie bei den illegalen Drogen, am besten mit glaubwürdiger Aufklärung und niedrigschwelligen Hilfen Erfolge erzielen. Dies muss weiter durch eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit verbessert werden.
In der Sucht- und Drogenpolitik ist eine breite gesellschaftliche Zusammenarbeit notwendig
Frau Nickels: "Besonders wichtig ist mir das Erreichen einer breiten gesellschaftlichen Zusammenarbeit, um die Abhängigkeit von legalen und illegalen Substanzen zu verhindern. Es geht dabei um einen Konsens mit allen gesellschaftlichen Gruppen, von deren Bereitschaft zu vorurteilsfreier und sachlicher Diskussion ich mich in zahlreichen Gesprächen mit Verbänden aber auch Wissenschaftlern und internationalen Gremien vor allem aber vor Ort mit Vertretern der Sucht- und Drogenhilfe, überzeugen konnte. Mein großer Wunsch ist eine von allen gesellschaftlichen Akteuren getragene konstruktive Diskussion und institutionen- und parteiübergreifende Bereitschaft, glaubwürdige Prävention statt Diskriminierung und Hilfe statt Ausgrenzung, gesellschaftlich zu unterstützen und sich mit den Ursachen der Sehn-Süchte selbstkritisch zu befassen."