Landesprogramm gegen Sucht NRW
Entstehung
1995 wurde, ausgehend vom WHO-Projekt "Gesundheit für alle", als Ziel 4 festgelegt, die Chancen in NRW zu erhöhen, ein Sucht freies Leben zu führen. Das Landesprogramm gegen Sucht, 1998 von der Landesregierung verabschiedet, erläutert die entsprechenden Maßnahmen. Angelegt ist das Programm bis 2005. Es handelt sich um ein ganzheitliches, suchtform übergreifendes Programm, bestehend aus zwei Teilen:
- Teil 1: Illegale Drogen, Alkohol, Medikamente
- Teil 2: Tabak, Glücksspiel, Essstörungen (Veröffentlichung 2001)
- Sicherung, Qualifizierung und Ausbau der auf den drei Säulen der Suchtpolitik (Prävention, therapeutische, unterstützende und integrative Angebote und Repression) basierenden Initiative und Maßnahmen
- Förderung eines gemeinsamen Suchtverständnisses bei den unterschiedlichen Beteiligten in Politik, Verwaltung, Praxis und der Bevölkerung
- Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der Ist-Situation, Planungen und Zuständigkeiten
- Herstellung von Verbindlichkeit hinsichtlich der Zielvereinbarungen, Planungen und Kooperationen
Von der Struktur her ist das Landesprogramm gegen Sucht
- als Gemeinschaftsprogramm, basierend auf einem gemeinsamen Suchtverständnis und vereinbarten Grundsätzen und Leitlinien, die die Zuständigkeiten und rechtlichen Vorgaben der Beteiligten berücksichtigen,
- dynamisch und prozesshaft, indem es Ergänzungen und Fortschreibungen vorsieht,
- Indikatoren geschützt, unter Berücksichtigung einer verlässlichen Datenbasis,
angelegt.
Rechtliche Rahmenbedingungen (nach oben)
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich das Landesprogramm bewegt, sind komplex. Es gibt kein einheitliches Gesetz, das die Zuständigkeiten für Prävention, für die verschiedenen Hilfen und für die Repression durchgehend regelt und zusammenfasst. Statt dessen werden in einer Vielzahl von Gesetzen, Vereinbarungen und Richtlinien verschiedene Zuständigkeiten mit unterschiedlichen Kompetenzen und auch Sichtweisen bestimmt. Das gilt auch für die Prävention, die Akutbehandlung, die Rehabilitation und die Eingliederung. Hinzu kommt, dass nach legalen und illegalen Stoffen und Handlungen unterschieden wird.
Verantwortung und Federführung (nach oben)
Die Landesregierung trägt die Verantwortung für die Gesamtkoordination. Für verschiedene Bereiche im Gesamtsystem sind die Selbstverwaltungskörperschaften zuständig. Hier kommt dem Land eine moderierende Funktion zu. Die Landesregierung hat die Federführung in der Sucht- und Drogenpolitik dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit zugewiesen.
Das Programm verfügt über eine fundierte theoretische Grundlage und repräsentiert daher auch den gegenwärtigen Stand der fachlichen und öffentlichen Diskussion.
Sucht ist Krankheit und unterliegt damit der besonderen Fürsorge von Staat und Gesellschaft. Für die Entwicklung einer Sucht spielen in der Regel drei Faktoren eine Rolle: die Person, das Umfeld und die Substanz. Innerhalb dieses Gefüges spielen Wechselwirkungen eine wichtige Rolle. Um suchtfrei leben zu können, müssen alle Menschen einen Weg finden, für sich ein lebbares Gleichgewicht zwischen Abhängigkeit und Unabhängigkeit im Leben herzustellen. Die Suchtpolitik muss die Menschen hierin unterstützen. Die Sucht- und Drogenpolitik des Landes NRW steht seit Jahren unter dem Leitsatz: "Sucht hat immer eine Geschichte - und diese fängt nicht mit der Einnahme einer Substanz an und hört nicht mit deren Ab- oder Ersetzen auf." Für das Landesprogramm gilt: "Es ist nicht allein die Substanz oder das Mittel, sondern auch die Bedeutung, die diesem für eine bestimmte Person auf dem Hintergrund ihrer besonderen Entwicklung in einer bestimmten Lebenssituation zukommt." Konkrete gesellschaftliche Konflikte wie z.B. Arbeitslosigkeit sind hier ebenso zu berücksichtigen wie gesellschaftliche Veränderungen (z.B. Individualisierung).
Suchtprävention in NRW ist integraler Bestandteil einer allgemeinen Gesundheitsförderung und berücksichtigt persönliche und soziale Ressourcen. Sie zielt auf Stärkung der Eigenverantwortung und Konfliktfähigkeit sowie auf soziale Kompetenz. Suchtprävention ist zielgruppen- und situationsbezogen und bezieht Menschen aller Altersstufen ein. Sie stellt eine Querschnittsaufgabe von Erziehung und Bildung, Jugend- und Sozialhilfe, Gesundheits- und Altenhilfe dar.
Hilfen für Suchtgefährdete und -kranke und ihre Angehörigen müssen bedarfsgerecht, wirtschaftlich, auf den Einzelfall abgestimmt und flexibel vorgehalten werden. Erforderlich sind sowohl differenzierte Angebote als auch eine institutionelle und einzelfallbezogene Vernetzung von Angeboten und Maßnahmen, um in jedem Problemstadium den Einstieg in angemessene Hilfen zu erleichtern. Einer übermäßigen Segmentierung in Einzelleistungen ist entgegenzuwirken. Gefordert ist ein ganzheitlicher Ansatz mit einem hohen Grad an personaler und konzeptioneller Kontinuität im Betreuungs- und Behandlungsprozess.
Hilfen für Suchtgefährdete und -kranke sind als "Hilfen zur Selbsthilfe" angelegt. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung individueller Hilfebedarfe und Indikationen kurze Interventionen vor längerfristigen Maßnahmen und ambulante und teilstationäre vor vollstationären Maßnahmen erfolgen.
Maßnahmen der Qualitätssicherung haben im gesamten Bereich der Prävention und der Hilfen einen hohen Stellenwert. Initiativen und Maßnahmen sind einem Controlling zu unterziehen.
Die staatliche Repression richtet sich v.a. gegen den Drogenhandel, gegen die Verführung Minderjähriger zum Konsum von Suchtmitteln, gegen übermächtige Werbung und Angebote, gegen Bedrohung durch den Gebrauch von Drogen, Alkohol und bestimmten Medikamenten im Verkehr oder am Arbeitsplatz, gegen nicht indizierte Verschreibungen, aber auch gegen Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die repressiven Bestimmungen und Maßnahmen müssen so gestaltet sein, dass sie die Zielorientierung des Programms unterstützen.
Geschlechtsspezifische Differenzierung (nach oben)
Geschlechtsspezifische Faktoren beeinflussen Suchtentstehung und Suchtverlauf. Daher ist es notwendig, Prävention und Hilfen insgesamt verstärkt auch an den spezifischen Lebenszusammenhängen und Lebenssituationen von Mädchen und Frauen sowie von Jungen und Männern auszurichten. Vorrangig erscheint derzeit die Förderung des Frauen spezifischen Aspektes, da das bisherige System eher von der Situation der Männer geprägt ist. Die Möglichkeiten für drogenabhängige Mütter mit Kindern müssen weiterentwickelt werden. Die Berücksichtigung Frauen spezifischer Aspekte im Suchtkrankenhilfesystem wird v.a. von der Landesfachstelle Frauen und Sucht in Essen wahrgenommen.
Auch jungen- und männerspezifische Ansätze für Prävention, Beratung, Behandlung, Rehabilitation und Selbsthilfe sind explizit zu entwickeln.
Bei der Erforschung und der Konzeptentwicklung der Suchtformen im Alter sollen geschlechtsspezifische Aspekte besonders in den Vordergrund gerückt werden.
Beispiele für die Umsetzung:
- Weiterentwicklung mädchenspezifischer Suchtvorbeugung
- Förderung eines Projektes zur ambulanten Versorgung Drogen abhängiger Frauen und Mütter
- Weiterentwicklung der Entzugs- und Entwöhnungsangebote für Sucht kranke Schwangere und Mütter
Zielgruppen spezifische Angebote sollen die Wirksamkeit und Effizienz eingesetzter Ressourcen erhöhen.
Für folgende Gruppen wird ein besonderer Handlungsbedarf gesehen:
- junge Suchtkranke und -gefährdete
hier sollen die Jugendgesundheitsuntersuchungen gezielt zur Früherkennung und Frühbehandlung eingesetzt werden
Maßnahmen der Frühintervention sollen ausgebaut werden
Umsetzung:
spezialisierte Stationen für den Qualifizierten Entzug in Viersen, Marl und Marsberg mit jeweils 11-14 Plätzen
Weiterentwicklung der Konsumentenberatung durch das Land, die Landeskoordinierungsstelle für Suchtprävention und den Kommunen
- suchtkranke ältere Menschen
Suchtformen im Alter sollen verstärkt erforscht werden
- chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke
Weiterentwicklung von Angeboten, die mittels integrierender Konzepte zur Eingliederung beitragen
Umsetzung:
Von Kommunen, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Ministerium wird ein Konzept zur medizinisch-sozialen Versorgung deprivierter und insbesondere obdachloser Suchtkranker erarbeitet
- Migranten und Aussiedler
hier spielt die Herabsetzung von Schwellenängsten eine große Rolle
Umsetzung:
Entwicklung einer Fortbildungsreihe durch die zuständigen Ministerien
- Menschen mit Doppeldiagnosen (Sucht und andere psychiatrische Erkrankungen)
Umsetzung:
Intensivierung der ärztlichen Fortbildung
Intensivierung der Forschung
- Pflegebedürftige Suchtkranke
Entwicklung spezieller Angebote wie z.B. Hospizplätze für Drogenabhängige
Der Frage, ob und inwieweit sich aus der besonderen Lebenssituation von Lesben und Schwulen eine erhöhte Suchtgefährdung ergibt, ist nachzugehen.
Suchtvorbeugung
Suchtvorbeugung muss an vielschichtigen und komplexen Ursachenbündeln orientiert und deshalb früh, kontinuierlich und langfristig angelegt sein. Alle Suchtformen müssen einbezogen sein. Die zentrale Maxime der Suchtvorbeugung lautet "Förderung von Selbständigkeit und Unabhängigkeit". Suchtvorbeugung ist weniger auf die Vermeidung von Risiken, sondern eher auf die Erhöhung von Lebenskompetenz orientiert. Eltern sowie erwachsene Betreuungspersonen in den Einrichtungen für Kinder, der Schule, Ausbildung und in der Jugendarbeit sind die zentralen Ansprechpartner in der Suchtvorbeugung.
Ansätze zur Stabilisierung der Organisation der Suchtvorbeugung:
- Anstellung von 99 Prophylaxefachkräften bei den Sucht- und Drogenberatungsstellen
- Einrichtung von "Fachstellen für Suchtvorbeugung" in 34 Kreisen
- Unterstützung der Arbeit der Prophylaxefachkräfte durch vom Land geförderte Aktionswochen in 12 Städten/Kreisen pro Jahr
Die Koordination der Aktivitäten auf Landesebene erfolgt durch
- die Landesgesundheitskonferenz
- die Landesarbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung
- das ginko
- die "Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz - Landesstelle NRW"
- das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit (jetzt Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie)
Im Sinne einer wirksamen Suchtprävention kommt der Jugendhilfe selbst sowie der Zusammenarbeit zwischen Suchtkrankenhilfe und Jugendhilfe eine besondere Rolle zu.
Handlungsbedarf
- Verbesserung der Koordinierung vor Ort
- Ausbau der "Fachstellen für Suchtvorbeugung"
- Intensivierung der Bemühungen im Erziehungs- und Bildungsbereich
- Etablierung eines Präventionsschwerpunktes "Intervention bei Kindern aus suchtbelasteten Lebensgemeinschaften"
- Aktionswochen für unter 8jährige
- Entwicklung spezifischer Konsumenteninformationen
- Fortentwicklung der Qualitätssicherung
Berufliche und soziale (Wieder-)Eingliederung
Hilfen mit dieser Zielsetzung sind in allen Bereichen der Suchtkrankenhilfe notwendig und für Suchtkranke in jedem Betreuungsstadium wichtig bzw. werden, wenn der Integrationsprozess nicht linear verläuft, wiederholt notwendig. Berufliche und soziale Eingliederung ist als fester Bestandteil der Betreuung und Behandlung Suchtkranker zu etablieren und muss Teil langfristiger Hilfeplanung sein.
Initiativen zur Koordination von Projektansätzen:
- die Landeskoordination für berufliche und soziale Eingliederung Suchtkranker NRW
- die Fachkräfte zur beruflichen Wiedereingliederung von Suchtkranken
- Fortbildungen und Tagungen zum Schwerpunkt "Berufliche Eingliederung von Suchtkranken"
Handlungsbedarf
- die Beteiligten des bestehenden Suchthilfesystems sollten sich in jedem Kreis/jeder Stadt im Rahmen der Ortsnahen Koordinierung auf einen Ansprechpartner als Informationsstelle für Hilfen zur sozialen und beruflichen Eingliederung verständigen
- die Leistungsbereich der Sucht- und Drogenberatungsstellen müssen Eingliederungshilfen verstärkt umfassen
- betreutes Wohnen ist auszubauen, ebenso wie die ambulante Rehabilitation
- Differenzierung des Angebotsspektrums im Bereich der beruflichen Eingliederung
- Projekte zu betrieblichen Gesundheitsförderung werden angeregt
Handlungsbedarf: Illegale Drogen
(Auszüge)
- das spezifische Drogenhilfesystem muss sich im Rahmen regionaler Hilfenetze mit den allgemeinen gesundheitlichen, sozialen und beruflichen Unterstützungssystemen verbinden
- weitere Maßnahmen zur Haftvermeidung sind anzustreben
- verbesserte Instrumentarien zur Bedarfsermittlung sind zu entwickeln
- Drogenberatungsstellen sind zu Kontakt-, Diagnose- und Beratungszentren weiterzuentwickeln
- die ambulante Entgiftung ist aufzubauen
- eine Ausdifferenzierung der stationären und teilstationären Hilfen ist notwendig
- die Substitutionsbehandlung ist fortzuentwickeln
- die infrastrukturelle Förderung von Selbsthilfe ist zur Stärkung des Prinzips "Hilfe zur Selbsthilfe" zu verbessern
- die örtliche Sucht- und Drogenselbsthilfe sollte stärker als bisher an die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen angebunden und von dort unterstützt werden
- die gesetzlichen Mittel zu Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - Drogen - sind weiter zu entwickeln
Handlungsbedarf Alkohol:
(Auszüge)
- die Bedeutung des sozialen Umfeldes für die Suchtkranken und damit zusammenhängende Probleme sind stärker in der Beratung, Betreuung und Behandlung zu berücksichtigen
- die bisherige Preisgestaltung sowie die Möglichkeit einer gezielten Produktabgabe bei alkoholischen Getränken zum Zwecke der Konsumreduzierung und Hilfeförderung sind zu überprüfen
- die Differenzierung der Suchtberatungsstellen ist zu erhöhen; eine personelle Erweiterung soll stattfinden
- Angebote der Tagesstrukturierung sind zu entwickeln und auszubauen
- Die Kontaktstellenarbeit insbesondere für Langzeitabhängige ist auszubauen
- Soforthilfekonzepte sollen entwickelt werden
- Für die Einrichtung der stationären Entzugsbehandlung sind einheitliche Behandlungsstandards zu entwickeln
- Die Behandlungszeiten sind verstärkt auf die Behandlungserfordernisse im Einzelfall abzustellen
- Eine stärkere Flexibilisierung stationärer Hilfen sowie die Vernetzung mit den ambulanten Hilfen wird notwendig
- Die Infrastrukturförderung und die Förderung der Gruppen und Verbände im Bereich der Suchtselbsthilfe sind zu verbessern
- Es sind Betriebs- und Dienstvereinbarungen anzuregen, damit die betriebliche Suchtkrankenhilfe im Rahmen der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz verankert wird
Handlungsbedarf Medikamente:
(Auszüge)
- die Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern ist im Sucht- und Missbrauchsbereich organisatorisch zu verbessern, die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten und den Suchtfachdiensten und anderen psychosozialen Diensten auf struktureller Ebene zu fördern
- das Instrumentarium zur Früherkennung und Frühbehandlung von suchtgefährdeten und suchtkranken Patientinnen und Patienten ist zu verfeinern und von den Ärztinnen und Ärzten im stationären und ambulanten Bereich verstärkt anzuwenden
- die Datenlage zum Medikamentenmissbrauch ist zu erhöhen
- das Wissen der Verbraucher ist zu verbessern
Handlungsbedarf Tabak:
(Auszüge)
- stärkere Einbindung des Themas Tabakabhängigkeit in Maßnahmen der Suchtprävention
- ggf. Entwicklung zielgruppenspezifischer Präventionsangebote unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
- Aus- und Fortbildung der im Gesundheitsbereich Tätigen zum Problembereich Tabakabhängigkeit
- Weiterer Ausbau der umfassenden Information der Öffentlichkeit
- das bestehende Suchthilfesystem muss um Angebote für Tabakabhängige differenziert erweitert werden
- Intensivierung der Maßnahmen zur Prävention der Tabakabhängigkeit bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Aktivitäten zur Gesundheitsförderung im schulischen und außerschulischen Bereich
- Ermittlung des Hilfebedarfs für Personen mit einem riskanten Tabakkonsum
- Weiterentwicklung der bestehende ambulanten und stationären Hilfestrukturen
- bestehende Selbsthilfestrukturen für Tabakabhängige in NRW sollen erfasst werden
- es ist darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu Tabakwaren aus Automaten v.a. im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen erschwert wird
Handlungsbedarf Glücksspielsucht:
(Auszüge)
- weitere Differenzierung und Qualifizierung des bestehenden ambulanten und stationären Hilfeangebotes
- Erhebung quantitativer und qualitativer Daten zum Ausmaß der Glücksspielsucht in NRW
- Intensivierung der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den gefahren der Glücksspielsucht
- insbesondere für Jugendliche sind zielgruppen- und geschlechtsspezifische Angebote zu entwickeln
- die Hilfeangebote für Glücksspielsüchtige sind unter Mitwirkung der drei Schwerpunktberatungsstellen in Herford, Neuss und Unna weiter zu entwickeln
- angestrebt ist eine enge Kooperation von Sucht- und Schuldnerberatungsstellen, sowie eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe
- stationäre Angebote für die Behandlung/Rehabilitation von Glücksspielsüchtigen sind zu erweitern
- die Selbsthilfe ist strukturell zu unterstützen
- die Einhaltung bestehender Gesetze und Verordnungen, insbesondere zum Schutz von Jugendlichen, ist durch die zuständigen Überwachungsbehörden sicherzustellen
Handlungsbedarf Essstörungen:
(Auszüge)
- den spezifischen Problemlagen von Menschen mit Essstörungen muss schon angesichts der Komplexität der Krankheitsbilder mit differenzierten Präventions- und Hilfsangeboten entgegengewirkt werden
- der konkrete Bedarf an speziellen Hilfeangeboten für Menschen mit Essstörungen ist praxisorientiert zu ermitteln
- Ziel ist der bedarfsgerechte Auf- und Ausbau der bestehenden ambulanten und stationären Hilfeangebote sowie die enge Vernetzung von psychosozialem und medizinischem Hilfebereich
- Verbesserung der Qualifizierung der Beschäftigten in den Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen
- Einrichtung einer Landesfachstelle für Essstörungen
- Verbesserung der Prävention von Essstörungen
- Beratungs- und Behandlungsangebot transparent gestalten
- Differenzierung stationärer Hilfen